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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Grundlagen für das Angebot

Die Gültigkeit des Angebots ist auf 3 Monate befristet. Die Offertpreise basieren auf der Offertstellung gültigen Honorarsumme. Der Anfragsteller ist verpflichtet, uns über die besonderen Anforderungen der Bauteile und über die baulichen Voraussetzungen hinreichend zu informieren. Die Preise beziehen sich auf die, in der Auftragsbestätigung beschriebenen Arbeiten. Der Leistungsbeschrieb und Offertentext unserer Dienstleistungen dürfen nicht weiter verwendet werden. Sie dürfen nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Wir verweisen ausdrücklich auf das Urheberrecht.

 

 

Ausführungs- und Vertragsgrundlagen

Als Vertragsgrundlage gelten die aufgeführten Bedingungen und die nachfolgend allgemeinen SIA-Bedingung Nr. 108, Ausgabe 2014. Weitere Bedingungen werden nur nach spezieller Absprache und schriftlicher Abmachung akzeptiert.

 

 

Im Preis inbegriffen

Dienstleistungen

Separat ausgewiesene MwSt.

 

 

Planung / Ausarbeitung

Die Bearbeitung unserer Vertragsleistung erfolgt durch unser Planungs- und Dienstleistungszentrum. Die Ausführungspläne werden dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt. Ohne Gegenbericht innert 8 Tagen gehen wir davon aus, dass unsere Leistungen den Vereinbarungen entsprechen. Alle von uns ausgehändigten Pläne und Unterlagen sind geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt noch an Drittpersonen übergeben werden. Die Devisierung und Ausschreibung erfolgt in Deutsch. Sprachübersetzungen werden im Zeittarif verrechnet. Für die Sanitär- und Elektroplanungen bedienen wir uns eines vertrauten Subunternehmens. Für die Koordination und Planung des Gesamtauftrags stehen wir gegenüber dem Auftraggeber in der Verantwortung. Für die Prüfung des Feuchte- und Schallschutzes am Bau beauftragt der Auftraggeber einen Bauphysiker. Dessen Empfehlungen, Auslegungen und Massnahmen bezüglich Baukonstruktionen für die Planung der Haustechnikanlagen werden uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Für Fehlplanungen oder Fehldispositionen an bauseitigen Baukonstruktionen lehnen wir jede Haftung ab. Wesentliche Auftragsentwicklungen nach vollendeter Planungsphase werden erfasst und festgehalten. Schriftlich im Voraus vereinbarte Korrekturen werden im Zeittarif verrechnet. Die Ausführung technischer Verbesserungen bleibt jederzeit vorbehalten.

 

 

Termine

Die Architekturpläne sind uns rechtzeitig auszuhändigen. Der Fredy Haefliger AG ist zur Erfüllung der Leistungen eine angemessene Frist für die Planung einzuräumen. Für Terminverzögerungen infolge unvorhergesehener Hindernisse sowie Fälle höherer Gewalt kann die Fredy Haefliger AG nicht haftbar gemacht werden. Treten während der Ausführung Änderungswünsche auf, welche vom Leistungsverzeichnis abweichen, so ist die Lieferfrist angemessen zu verlängern (siehe SIA, Art. 90). Die Nichteinhaltung der Termine infolge der genannten Gründe gibt dem Besteller weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch das Recht auf Schadenersatz.

 

 

Abnahme

Nach Fertigstellung wird das Produkt nach SIA 108 abgenommen.

 

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen der Vertragssumme werden wie folgt geleistet:   

Während der Planung zu jeweils 90% der geleisteten Arbeit. 

Der Auftragnehmer führt ein Planungsjournal mit Zeiterfassung und sendet das Journal mit der offenen Abrechnung alle 30 Tage an den Auftraggeber zur Kontrolle und Zahlung. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden vereinbarte Skonti hinfällig. Abzüge, die im Vertrag nicht kostenmässig aufgeführt sind, werden nicht anerkannt.

 

 

Garantie

Unsere Produkte sind von bester Qualität. Unter Vorbehalt der vorgeschriebenen baulichen Bedingungen leisten wir Garantien nach SIA 108.

 

 

Versicherung

Für unrichtige Planungen hat die Fredy Haefliger AG eine Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit folgenden Grundrisiken abgeschlossen:

Personen- und Sachschaden CHF 10 Mio., Bau- und Anlageschaden CHF 0.5 Mio., Vermögensschaden CHF 0.5 Mio., Selbstbehalt CHF 300.00.

 

 

Planungsnebenkosten

Nebenkosten sind in den Honoraren nicht enthalten und daher zusätzlich zu vergüten. Die Verrechnung von Kopien und Vervielfältigungen erfolgt nach den Empfehlungen des Verbands Copyprint Suisse CSP, Sektion Zürich.

 

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